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   OVG Niedersachsen, 10.03.1993 - 6 M 531/93   

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https://dejure.org/1993,2161
OVG Niedersachsen, 10.03.1993 - 6 M 531/93 (https://dejure.org/1993,2161)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.03.1993 - 6 M 531/93 (https://dejure.org/1993,2161)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. März 1993 - 6 M 531/93 (https://dejure.org/1993,2161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO; § 93 Abs. 2 NWG
    Rechtmäßigkeit einer an einen landwirtschaftlichen Betrieb heranrückenden Wohnbebauung in Hinblick auf die Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch landwirtschaftliche Immissionen; Maßgeblichkeit der Prognose von Art und Umfang der von einer landwirtschaftlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer an einen landwirtschaftlichen Betrieb heranrückenden Wohnbebauung in Hinblick auf die Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch landwirtschaftliche Immissionen; Maßgeblichkeit der Prognose von Art und Umfang der von einer landwirtschaftlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall? (IBR 1993, 391)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1993, 872
  • BauR 1993, 444
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.1993 - 6 M 531/93
    Selbst bei großzügiger Annahme, daß auch gewisse Entwicklungsmöglichkeiten eines landwirtschaftlichen Betriebes zu berücksichtigen sein können, kommt eine rein theoretische Berechnung von Mindestabständen nicht in Betracht, die von einer unrealistischen Schweinehaltung ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.1.1993 - 4 C 19.90 -).
  • BVerwG, 27.08.1981 - 1 B 113.81

    Ausweisung nach Verurteilung wegen einer Straftat - Anwendung des Grundsatzes der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.1993 - 6 M 531/93
    Rindergülle ist vergleichsweise geruchsarm (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.2.1993 - 1 M 6364/92 -, und v. 4.12.1981 - 1 B 113/81 -).
  • BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz;

    Während das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen annimmt, dass jedes betriebswirtschaftlich sinnvolle und auch sonst realistische Erweiterungsinteresse eines im Außenbereich privilegierten Vorhabens einen Abwehranspruch nach dem Gebot der Rücksichtnahme gegen ein rechtswidriges Wohnbauvorhaben vermittelt (Urteil vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 11 A 1090/84 - NVwZ 1988, 377; ähnlich Hess. VGH, Beschluss vom 2. September 1980 - IV TG 52/80 - BRS 36 Nr. 83 und Beschluss vom 9. August 1991 - 3 TH 1488/91 - BRS 52 Nr. 185; ferner Mampel, Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht, 1994, Rn. 915), muss eine heranrückende Wohnbebauung nach der Rechtsauffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auf rein theoretische Entwicklungsmöglichkeiten eines landwirtschaftlichen Betriebes keine Rücksicht nehmen (Beschluss vom 10. März 1993 - 6 M 531/93 - BRS 55 Nr. 82) Schmaltz (in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 35 Rn. 170) und Dürr (in: Brügelmann, BauGB, § 35 Rn. 187) meinen sogar, dass sich das aus dem Rücksichtnahmegebot ergebende Abwehrrecht auf die vorhandenen Gebäude und deren ausgeübte Nutzung beschränke; Erweiterungsabsichten würden nicht geschützt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 L 95/92
    Der Senat hat überlegt, ob die VDI-Richtlinie 3471 auf die Rinderhaltung entsprechend angewendet werden kann (so VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.09.1989 - 5 S 1373/89 -, RdL 1990, 8, aber ohne nähere Begründung; anders OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.03.1993 - 6 M 531/93 -, BauR 1993, 444).

    An einer schematischen Umrechnung der Bewertungsmaßstäbe der VDI-Richtlinie 3471 auf die Rinderhaltung sieht sich der Senat gehindert, da zum einen, wie auch Dr. M. ausgeführt hat, die Geruchsintensität von Emissionen aus der Rinderhaltung erheblich geringer als bei der Schweinehaltung ist (so auch Dr. K. S. 5; auch OVG Lüneburg Beschl. v. 10.03.1993, aaO) und daher die Akzeptanz gegenüber Gerüchen aus der Rinderhaltung größer ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2011 - 2 A 371/09

    Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplans; Erforderlichkeit einer Datierung

    vgl. OVG S.-H., Urteil vom 28. Oktober 1993 - 1 L 95/92 -, juris Rn. 46 f. (nachgehend BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1994 - 4 B 16.94 -, NVwZ-RR 1995, 6 = juris Rn. 3); Nds. OVG, Beschluss vom 10. März 1993 - 6 M 531/93 -, BRS 55 Nr. 82 = juris Rn. 2.
  • VGH Bayern, 03.01.1995 - 2 B 91.2878

    Bauplanungsrecht: Rücksichtnahmegebot im Verhältnis zu landwirtschaftlichen

    Denn die Emissionen aus Rinderställen können, wie der Sachverständige in seinem Gutachten vom 27. Juli 1994 sowie daran anschließend in der mündlichen Verhandlung vom 16.12.1994 gestützt auf die Ergebnisse umfangreicher Untersuchungen an zahlreichen Rinderhaltungsbetrieben im Jahre 1993 (Geruchsimmissionen aus Rinderställen, Abschlußbericht zum Vorhaben des Bayer. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Az.: Z 3/a -0734 -493 vom 20.09.1993 von Dr. H. Z und G. L , Bayerische Landesanstalt für Landtechnik, Freising-Weihenstephan, März 1994) ausgeführt hat, auch nicht bei einem festen Umrechnungsfaktor von Schweinegroßvieheinheiten auf Rindergroßvieheinheiten mit den Emissionen aus Schweinebeständen gleichgesetzt werden (im gleichen Sinn OVG Lüneburg vom 10.3.1993, BauR 1993, 444 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1994 - 5 S 2193/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Rinderhaltung im Außenbereich -

    Dies deckt sich mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, wonach die VDI-Richtlinie 3471 auf die von Rinderställen ausgehenden Emissionen auch nicht entsprechend anwendbar ist (so OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.03.1993 - 6 M 531/93 - BauR 1993, 444).
  • OVG Brandenburg, 23.05.1995 - 3 D 16/93

    Satzung über einen Vorhaben-und Erschließungsplan; Verletzung des

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  • OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 1 KN 2406/01

    Abstand; Abwägung; Abwägungsfehler; Abwägungsmangel; Aufstellung; Bauleitplan;

    Hier bestehen aber durchgreifende Bedenken gegen den Ansatz von anrechenbaren Großvieheinheiten für die Rinderplätze bei der Ausbreitungsberechnung (vgl. Beschl. d. 6. Sen. v. 10.3.1993 - 6 M 531/93 -, BRS 55 Nr. 82 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats; Bay. VGH, Urt. v. 3.1.1995 - 2 B 91.2878 -, BRS 57 Nr. 217; Zeisig/Langenegger, Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen, Landtechnische Berichte aus Praxis und Forschung, Schriftenreihe des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Gelbes Heft 63, 1999).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 7 B 1533/00
    vgl.: OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. März 1993 - 6 M 531/93 - BauR 1993, 444; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 1994 - 5 S 2193/93 - VBlBW 1995, 26; VGH Kassel, Beschluss vom 16. März 1995 - 3 TG 50/95 - BRS 57 Nr. 18.
  • VG Halle, 05.07.2001 - 2 B 55/01
    Denn die Schweinehaltung verursacht regelmäßig deutlich stärkere Geruchsbelästigungen als eine Rinderhaltung und muss daher auch größere Abstände zur Wohnbebauung einhalten (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschl. v. 10. März 1993 - 6 M 531/93 - BRS 55 Nr. 82).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.1996 - 7 A 1222/94

    Geruchsimmissionen; Rinderhaltung; Unzumutbare Beeinträchtigungen der Wohnnutzung

    vgl. hierzu OVG NW, Urteil vom 18. April 1996 - 7a D 99/94.NE - und Beschluß vom 6. Mai 1996 - 7 B 846/96 - Niedersächsiches OVG, Beschluß vom 10. März 1993 - 6 M 531/93 -, BRS 55 Nr. 82; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 1994 - 5 S 2193/93 -, VBlBW 1995, S. 26.
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